Teilaufhebung der Klarstellungssatzung im Bereich der Flößerstraße

Der Gemeinderat der Gemeinde Wallgau hat am 17.12.2020 in öffentlicher Sitzung die Teilaufhebung der Klarstellungssatzung (§34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB) im Bereich der Flößerstraße Fl.Nr. 353, 360/3, 361 beschlossen.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus nachfolgender Darstellung: