Breitbandausbau in Wallgau

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)

Die Gemeinde Wallgau beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/  veröffentlicht.

 

Förderschritt 1 - BayGibitR
Beginn der Bestandsaufnahme (09/2020)

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Wallgau für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.

Förderschritt 2 - BayGibitR
Markterkundung Bekanntmachung (11/2020)

Die Gemeinde Wallgau veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 01.02.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Die Bekanntmachung, die Karte zur Ist-Versorgung des vorläufigen Erschließungsgebiet und die Verpflichtungserklärung finden Sie in der nachfolgenden Download-Box. 

Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung durch den unten genannten Sachbearbeiter bereitgestellt. 

Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme ( 092020)

Gemäß der BayGibitR hat die Kommune Wallgau für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte als Nachtrag nachfolgend veröffentlicht.

Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung( 112020)

Die Kommune Wallgau veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 05.07.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
 

Dokumente:

Bekanntmachung zur Markterkundung Nachtrag (siehe Downloadbox) (PDF)

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet Nachtrag (siehe Downloadbox) (PDF)

Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet Nachtrag (Excel) 

Nutzungserklärung Geodaten (siehe Downloadbox) (PDF)     
Verpflichtungserklärung Geodaten (siehe Downloadbox)  (PDF)