Steuertipp für die Gewerbeanmeldung

Seit dem 01. Januar 2021 sind Existenzgründer, die in Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft/Genossenschaft oder Personengesellschaft/-gemeinschaft tätig werden, gesetzlich verpflichtet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

 

Hier finden Sie zwei Informationsdokumente des Bayerischen Landesamtes für Steuern (https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender) :

Elster Informationsblatt zur Gewerbeanmeldung

Merkblatt zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit