Satzung zur Einbeziehung von Einzelgrundstücken ,,Am Finzbach''

Der Gemeinderat hat am 20.05.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Satzung Einbeziehung von Einzelgrundstücken am Finzbach in den im Zusammenhang bebauten Ortsbereich der Gemeinde Wallgau nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzuheben, neu aufzustellen und räumlich zu erweitern. In den Gemeinderatssitzungen vom 19.01.2023 und 31.08.2023 fand die Abwägung der ersten Auslegung statt. Die Anregungen wurden überwiegend in den neuen Planentwurf eingearbeitet.

AUFHEBUNG, NEUAUFSTELLUNG UND RÄUMLICHE ERWEITERUNG DER BESTEHENDEN "SATZUNG ZUR EINBEZIEHUNG VON EINZELGRUNDSTÜCKEN AM FINZBACH IN DEN IM ZUSAMMENHANG BEBAUTEN ORTSBEREICH" DER GEMEINDER WALLAU

Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung

Begründung

Erweiterungssatzung Stand zum 31.08.2023