Rückwirkende Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Wallgau vom 11.10.2004 in der Fassung der Änderungssatzung vom 20.12.2013 festgesetzten Grund- und Einleitungsgebühren (vgl. §§ 9a Absatz 2, 10 Absatz 3 und 4 BGS-WAS) werden zum 01.01.2021 entsprechend den abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Grund- und Einleitungsgebühren gegenüber den derzeit geltenden Sätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassung der Gebühren aber zum 01.01.2021 erfolgen soll.

Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags- und Gebührensätze sowie den entsprechenden Bestimmungen in der BGS-WAS zu rechnen.