Änderungen im Pass- und Ausweisrecht ab 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 treten folgende Änderungen im Pass- und Ausweisrecht in Kraft:

Die Gebühr für Reisepässe wird für Personen ab 24 Jahren von 60,00 € auf 70,00 € erhöht.

Zum 31.12.2023 werden Kinderreisepässe abgeschafft.
Ab dem 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Die Gültigkeit der Kinderreisepässe kann vorzeitig enden, wenn sich das Aussehen des Kindes stark verändert. In diesem Fall ist ein neues Ausweisdokument auch vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

Bei Fragen zu den neuen passrechtlichen Vorschriften stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Eine Übersicht der Gebühren ab dem 01.01.2024:

Personalausweis unter 24 Jahren

22,80 €
Personalausweis ab 24 Jahren 

37,00 €

Reisepass unter 24 Jahren  

37,50 €

Reisepass ab 24 Jahren 

70,00 €