Rückwirkende Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Wallgau vom 02.09.2005 in der Fassung der Änderungsatzung vom 26.02.2018, festgesetzten Grund- und Einleitungsgebühren (§ 10 Absatz 1 BGS-EWS) werden zum 01.01.2021 entsprechend den abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Grund- und Einleitungsgebühren gegenüber den derzeit geltenden Sätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen voraussichtlich erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassung der Gebühren aber zum 01.01.2021 erfolgen soll.

Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags- und Gebührensätze sowie den entsprechenden Bestimmungen in der BGS-EWS zu rechnen.