Inkrafttreten Bebauungsplan Flößerstraße
Der Gemeinderat der Gemeinde Wallgau hat am 17.12.2020 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplans „Flößerstraße“ für das Flurstück 353 der Gemarkung Wallgau nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus nachfolgender Darstellung:
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 16.10.2020
Die Änderung des Bebauungsplans „Flößerstraße“ für das Flurstück 353 tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Die Neuaufstellung des Bebauungsplans kann einschließlich ihrer Begründung in der Gemeinde Wallgau, Mittenwalder Str. 8, 82499 Wallgau während der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. Zusätzlich können Sie die Planunterlagen auf unser Internetseite www.gemeinde-wallgau.de/bauleitplanung abrufen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.