Freiwilliger Wehrdienst
Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet werden. Er kann
schriftlich: Gemeinde Wallgau, Mittenwalder Str. 8, 82499 Wallgau oder
per Email: buergerservice@gemeinde-wallgau.de
oder Online: www.gemeinde-wallgau.de/online
eingelegt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die genannten Daten weitergegeben.
Wallgau, 29.04.2021
Gemeinde Wallgau