Erneute Öffentliche Auslegung gem. §3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat am 12.03.2020 beschlossen, den Bebauungsplans „Flößerstraße“ für das Flurstück 353 der Gemarkung Wallgau im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus nachfolgender Darstellung:

Mit der Erarbeitung eines Planentwurfes ist Dipl. -Ing. Bernd Feldpausch aus Seehausen beauftragt worden.

Die Planunterlagen mit Begründung liegen in der Zeit

vom 30. Oktober 2020 bis 30. November 2020

im Rathaus, Mittenwalder Str. 8, Bürgerservice, öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der vorgenannten Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung (schriftlich oder zur Niederschrift). Zusätzlich können Sie die Planunterlagen auf unser Internetseite www.gemeinde-wallgau.de/bauleitplanung und im Zentralen Landesportal für Bauleitplanung Bayern unter www.bauleitplanung.bayern.de abrufen.

Wir weisen darf hin, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.