Eintragungsmöglichkeiten von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes  widersprechen.

B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religions-gesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs.1 i.V.m § 42 Abs.3 BMG widersprechen.

C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.1 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.

D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.2 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.

E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.3 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der

Gemeinde Wallgau - Bürgerservce
Mittenwalder Straße 8, 82499 Wallgau
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag vom 16.00 bis 18.00 Uhr

vornehmen oder aber auch über unsere Internetseite unter www.gemeinde-wallgau.de unter der Rubrik Bürgerservice. Für die jeweiligen Eintragungen entstehen keine Kosten. 

Wallgau, 18.01.2021
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Florian Neuner
Leiter Hauptverwaltung