Bebauungsplan Krepelschroffenstraße

Der Gemeinderat hat am 19.11.2020 beschlossen, den Bebauungsplans Nr. 13 „Krepelschroffenstraße“ der Gemarkung Wallgau zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 4a BauGB bekanntgegeben. In der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2021 fand die Abwägung der ersten Auslegung statt. Die Anregungen wurden überwiegend in den neuen Planentwurf eingearbeitet.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus obiger Aufzählung der Flurnummern und ist in nachfolgender Darstellung im Gemeindegebiet verortet:

Der Entwurf der Neufassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Krepelschroffenstraße“, in der Fassung vom 18.02.2021 bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann, steht Ihnen zur Einsicht in der Zeit von

vom 26. Februar 2021 bis 22. März 2021

Gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz-PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) wird bestimmt, dass die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt wird (§ 3 PlanSiG) und die Abgabe der Erklärung zur Niederschrift ausgeschlossen ist (§ 4 PlanSiG). Aufgrund einer Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages, den Publikumsverkehr in den Rathäusern wegen der COVID-19-Pandemie so weit wie möglich einzuschränken, ist das Rathaus Wallgau derzeit nur mit vorheriger Terminvereinbarung erreichbar.

Der Telefon- und E-Mail-Dienst (elektronischer Zugang) steht Ihnen als formwahrende Alternative zu den allgemeinen Amts- bzw. Dienststunden unter der Telefonnummer 08825/9250-0, E-Mail: bauverwaltung@gemeinde-wallgau.de  zur Verfügung.

Zu diesen Zeiten können während dieser Auslegungsfrist Fragen telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Äußerungen (Bedenken und Anregungen) zur aktuellen ausgelegten Bauleitplanung können während der Auslegungsfrist als elektronische Erklärung (durch einfache E-Mail) an die o.g. Email-Adresse gesandt werden.

Hinsichtlich der Corona-Einschränkungen sollte jeder persönliche Kontakt vermieden werden. Hierzu bitten wir Sie nachhaltig und vorrangig Gebrauch zu machen, den Planentwurf (sämtliche auszulegende Unterlagen), der ab dem 26.02.2021 auf der Internetseite der Gemeinde Wallgau (https://www.gemeinde-wallgau.de/bauleitplanung) und im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern (www.bauleitplanung.bayern.de) bis zum 22.03.2021 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgehalten wird, online einzusehen. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 des Plansicherstellungsgesetzes wird ausdrücklich klargestellt, dass mit dieser Veröffentlichung im Internet die im Baugesetzbuch angeordnete Auslegung erfüllt wird. In der derzeitigen außergewöhnlichen Lage ist es jedem Bürger trotzdem zumutbar, sich hierzu ausschließlich online zu informieren und sich anschließend bei der telefonischen Auskunftsstelle der Gemeinde zu erkundigen und nachzufragen. Sollten Bürger dennoch auf die Einsichtnahme im Rathaus bestehen, ist dies ausschließlich mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Im Anschluss daran werden unter Einhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger i.V.m. der eindeutigen Rechtslage die auszulegenden Unterlagen in den vorgenannten Dienststellen in einem separaten Raum bereitgestellt. Dieser Raum ist von jedem Bürger nur einzeln, unter Einhaltung des Mindestabstands und mit entsprechendem Schutz (FFP-2 Maske) zu betreten.

Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Infoblatt Datenerhebung Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. über unsere Internetseite https://www.gemeinde-wallgau.de/datenschutzhinweise aufrufbar ist.